Seitenkopf von Struppi & Co - Tierärztliche Gemeinschaftspraxis für Verhaltenstherapie
Kleiner Hund inspiziert Dummy

Ablauf und Durchführung

Der Hund wird bei diesem Test einer Vielzahl von Einzelsituationen (Einzelstimuli) ausgesetzt (siehe Maßgaben der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes: VO HUndeG als PDF). Dabei werden zum einen Stimuli verwendet, denen ein Hund im alltäglichen Leben mit dem Menschen regelmäßig begegnet; zum anderen werden Stimuli eingesetzt, die bekannterweise Aggressionsverhalten beim Hund auslösen. Konkret wird gemessen wo beim jeweiligen Hund die Toleranzgrenzen für Stress und Frustration liegen und welche Verhaltensmuster er zeigt, wenn diese Grenzen überschritten werden. Wichtig ist auch, wie schnell er sich nach Ende des stressauslösenden Stimulus wieder beruhigt und wie er durch seinen Menschen zu kontrollieren und anzusprechen ist.
Die Hunde werden an der Leine, aber ohne Maulkorb getestet. Bei einzelnen Hunden und einzelnen Testsituationen kann es nötig werden, im Testverlauf auch einmal einen Maulkorb aufzusetzen. Dies werden wir individuell aufgrund unserer Fachkunde und Erfahrung entscheiden.

Von der Durchführung des kompletten Tests muss abgesehen werden, wenn dieses für den Hund aufgrund gesundheitlicher Probleme eine zu große Belastung wäre: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz von 1998). Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sind dann die Testelemente durchzuführen, die zum einen Aufschluss über Toleranzgrenzen für Angst, Stress und Frustration und die dabei bevorzugt gezeigten Verhaltensmuster geben – zum andere das Tier aber nicht so belasten, dass von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund im Sinne §1 TSchG gesprochen werden kann. Die Entscheidung, welche Testelemente durchführbar sind, in welcher Reihenfolge sie durchgeführt werden und wann Pausen nötig sind, wird im Einzelfall von uns getroffen.

Um den Hunden möglichst gerecht werden zu können halten wir den gesamten Test auf Video fest. Dieses Video bleibt bei uns und wird nicht an Dritte weitergegeben. Es ist quasi eine Karteikarte (Tierärztliche Schweigepflicht). Das Video wird nach dem eigentlichen Test zur Erstellung des Gutachtens von uns ausgewertet. Wir können das Verhalten des Hundes damit besser beurteilen, denn das Video ermöglicht uns, Einzelsequenzen in Zeitlupe oder Einzelbildschaltung zu betrachten.